Zertifikatslehrgang "Meldewesen und Bankenaufsichtsrecht"
Grundlegendes Know-how zu Anzeige- und Meldepflichten
Termin wählenBeschreibung
Umfassende neue Meldewesen-Anforderungen im Bankenaufsichtsrecht steigern die Komplexität der Regelungen. Gleichzeitig gehen sie mit teils noch nicht absehbaren Wechselwirkungen auf andere Geschäftsfelder der Finanzinstitute einher.
Um Sie bei Ihrer Aufgabe, die Anforderungen gesetzeskonform umzusetzen, zu unterstützen und tieferen Einblick zu gewähren, bieten wir den Zertifikatslehrgang „Meldewesen und Bankenaufsichtsrecht“ an.
In den einzelnen Seminaren des Lehrgangs vermitteln wir Ihnen detaillierte Kenntnisse über die aktuellen rechtlichen Vorschriften. Praktische Übungen wie das Ausfüllen der Meldeformulare versetzen Sie in die Lage, den Anforderungen im Meldewesen gerecht zu werden.
Mit Bestehen einer dreistündigen schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Zertifikat „Experte Bankenaufsichtsrecht“. Neben der Zertifizierung sind Qualität und Anspruch der Prüfungsaufgaben, Aktualität und Qualität der Seminarinhalte und -unterlagen sowie Qualifikation, Kompetenz und didaktischen Fähigkeiten der eingesetzten Referenten gewährleistet.
Inhalte
- Komponente 1: Grundlagen bankaufsichtsrechtlicher Meldungen auf Basis der CRR III (= Meldewesenüberblick)
26. bis 27. März 2025 in Frankfurt a. M.
- Grundlegendes zum Bankenaufsichtsrecht
- Definitionen: Eigenkapital, Beteiligungen, Bemessungsgrundlagen
- Meldung nach dem Solvabilitätsregime
- Grundlagen der Leverage Ratio
- Grundlagen der LCR und kurzer Überblick über die NSFR
- Large Exposure (Großkredite) und Millionenkreditmeldungen - Komponente 2: Gesetzliche Grundlagen der Groß- und Millionenkreditmeldungen auf Basis der CRR III
25. bis 26. Juni 2025 in Frankfurt a. M.
- Definitionen: Kredit, Bemessungsgrundlagen, Kreditnehmer, Kreditnehmereinheiten, Gruppe verbundener Kunden, Anrechnungserleichterungen im Large Exposure Bereich
- Meldepflichten, Meldetermine
- Stammdaten- und Betragsdatenformulare
- Behandlung von Investmentanteilen - Komponente 3: LCR, NSFR und AMM auf Basis der CRR III
29. bis 30. April 2025 in Frankfurt a. M.
- LCR: Definition der Kennziffer, Bestandteile des Liquiditätspuffers, Definition und Berechnung von Zahlungsmittelzu- und -abflüssen
- NSFR: Definition der Kennziffer, Bestandteile der verfügbaren sowie der erforderlichen stabilen Refinanzierung
- AMM: Zielsetzung und Überblick über die Maturity Ladder sowie alle weiteren Instrumente der AMM - Komponente 4: Gesetzliche Grundlagen des Solvabilitätsregimes auf Basis der CRR III
24. bis 25. September 2025 in Frankfurt a. M.
- Meldepflichten, Meldeformulare
- Bestandteile des Eigenkapitals, EK-Abzugspositionen (Beteiligungen und NPE-Backstop), EK-Quoten, EK-Puffer
- Risikopositionsklassen, Risikogewichte und Unterstützungsfaktoren
- Transaktionsarten und deren Bemessungsgrundlagen
- Grundpfandrechtlich besicherte Positionen und sonstige Kreditrisikominderungstechniken
- Exkurs: Operationelles Risiko, Fremdwährungsrisiko, CVA-Charge - Komponente 5: Grundlagen der Bankenstatistischen Meldungen inklusive AnaCredit
20. bis 21. Mai 2025 in Frankfurt a. M.
- Grundlagen, Zielsetzung und Meldetermine bankenstatistischer Meldungen
- Inhalt und Umfang der Bilanzstatistik (BISTA) inklusive der Anlage zur Mindestreserve
- Kreditnehmerstatistik, Auslandsstatus, Zinsstatistik etc.
- kurzer Überblick über die Meldepflichten im Rahmen der Kreditdatenstatistik (AnaCredit)
- Ausblick - Komponente 6: Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen – WIFSta / FinStabDEV
22. Mai 2025 (09:00-12:30 Uhr) in Frankfurt a. M.
- Einordnung der WIFSta in das Zusammenspiel aus KWG, WIDRV, FinStabDEV und Abgrenzung zu anderen Meldungen
- Erläuterung wichtiger Grundbegriffe, wie Loan-to-value (LTV), Verschuldung-Einkommens-Relation, Strom- und Bestandsgrößen
- Überblick über die Meldetemplates A.0 bis A.4 (Verteilung der LTV, Verschuldung-Einkommens-Relation, Laufzeiten, Zinsbindung,…) sowie über die weiteren Meldebögen C bis D
- Übungen und Fallbeispiele - Komponente 7: Grundlagen der Meldung über die Belastung von Vermögenswerten – Asset Encumbrance
22. Mai 2025 (13:30-17:00 Uhr) in Frankfurt a. M.
- Rechtliche Grundlagen, Ziele und Nutzen der Meldung über die Belastung von Aktiva
- Meldebögen Aktiva (AE-ASS), Sicherheiten (AE-COL) und Quellen der Belastung (AE-SOU) und deren Zusammenspiel
- Überblick über die weiteren Meldebögen (AE-ADV-1 und AEADV-2; AE-MAT, AE-CONT sowie AE-CB)
- Übungen und Fallbeispiele - Prüfungsvorbereitung:
28. Oktober 2025* - Prüfung:
21. November 2025 in Bonn
* Der Ort der Prüfungsvorbereitung wird in Abstimmung mit den Teilnehmenden zu Lehrgangsbeginn festgelegt.
Teilnehmerkreis
Der Lehrgang wendet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Rechnungswesen, Meldewesen, Kreditsekretariat, Controlling, Risikocontrolling, IT und Beratung.
Termine & Orte
Frankfurt a.M.
Seminarnummer 2562480-K14
Anmeldeschluss 11.03.2025
Gebühr: 6.600,00 EUR (umsatzsteuerfrei)
Buchungsinfo
Gebühr bei Buchung des Lehrgangs inkl. Prüfungsvorbereitung: EUR 6.600,00 (umsatzsteuerfrei).
Gebühr bei Buchung des Lehrgangs ohne Prüfungsvorbereitung: EUR 6.100,00 (umsatzsteuerfrei).
Bitte geben Sie bei der Buchung an, sofern Sie an der Prüfungsvorbereitung NICHT teilnehmen wollen.
Die Prüfungsgebühr ist in beiden Varianten enthalten.
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