VÖB

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB

Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, ist ein Spitzenverband der deutschen Kreditwirtschaft. Er vertritt 61 Mitgliedsinstitute, darunter die Landesbanken sowie die Förderbanken des Bundes und der Länder. Mit den vier weiteren kreditwirtschaftlichen Spitzenverbänden arbeitet der VÖB in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zusammen. Sitz des Verbandes ist Berlin.

Aufgaben des Verbandes

Aufgabe des VÖB ist es, die gemeinsamen wirtschaftlichen und ideellen Interessen seiner Mitglieder in allen kreditwirtschaftlichen Fragen zu vertreten, die Zusammenarbeit zwischen seinen Mitgliedsbanken zu fördern und sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Der VÖB tritt für die Belange seiner Mitglieder gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes und der Länder, den Aufsichts- und Regulierungsbehörden auf nationaler und internationaler Ebene sowie den Medien und der Öffentlichkeit ein. Der VÖB ist beim Deutschen Bundestag, beim Europäischen Parlament und bei der EU-Kommission akkreditiert. Seit 1987 ist der VÖB mit einem Büro in Brüssel vertreten. Zudem ist der Verband mit einer Verbindungsstelle zur European Banking Authority (EBA) und zur European Securities and Markets Authority (ESMA) in Paris vertreten. Der Verband ist Mitglied des Europäischen Verbandes Öffentlicher Banken (European Association of Public Banks, EAPB), Brüssel.

Arbeitgeberverband

Als einziger kreditwirtschaftlicher Verband übt der VÖB die Funktion eines Arbeitgeberverbandes für seine Mitgliedsinstitute aus. Die tarifrechtlichen Aufgaben, insbesondere der Abschluss von Tarifverträgen, werden von der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken wahrgenommen.

Ombudsmann

Seit 1992 besteht beim VÖB ein Kundenbeschwerdesystem, das im Mai 2001 um eine außergerichtliche Schlichtungsstelle, den Ombudsmann der Öffentlichen Banken, ergänzt wurde. Der VÖB-Ombudsmann ist auf europäischer Ebene Mitglied im Financial Complaint Service Network (FIN-NET), dem mehr als 40 nationale Schlichtungsstellen angehören.

Einlagensicherung

Die (gesetzliche) Einlagensicherung sichert Kundeneinlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften. Einen darüber hinaus gehenden Einlagenschutz bietet der freiwillige Einlagensicherungsfonds des Verbandes.

Bilanzsumme

Die Mitgliedsinstitute des VÖB haben eine Bilanzsumme von rund 3.229 Milliarden Euro und bilden damit etwa ein Drittel des deutschen Bankenmarktes ab (Geschäftsjahr 2021). Die VÖB-Banken beschäftigen mehr als 60.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.