MaRisk
Die Finanzaufsicht BaFIN hat ihre siebte Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk 7.0) veröffentlicht.
Mit dieser Novelle, die am 29. Juni 2023 in Kraft getreten ist, werden insbesondere die umfassenden Anforderungen der EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und Überwachung in das deutsche Aufsichtsrecht integriert. Weitere erstmals enthaltenen Themen betreffen die Anforderungen an den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, an den Handel aus dem Homeoffice sowie an die Votierung, Wertermittlung und Risikoanalyse bei Immobilieninvestments.
Diese Novelle stellt Kreditinstitute erneut vor große Herausforderungen. Zu sämtlichen Themen und Fragestellungen rund um die Mindestanforderungen an das Risikomanagement und die siebte MaRisk-Novelle im Speziellen bieten wir verschiedene Lösungen und Dienstleistungen an, die Sie bei der Umsetzung der MaRisk-Anforderungen kosteneffizient unterstützen.
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