Rechtsgutachten
Insolvenzfeste Wertpapierverwahrung im Ausland
Folgeprojekt zur „Gemeinschaftlichen Einholung von Rechtsgutachten zur insolvenzfesten Wertpapierverwahrung im Ausland“ läuft seit Mai 2021
Banken müssen, sofern sie eine Wertpapierverwahrung im Ausland durchführen, nachweisen, dass die Kundenwertpapiere vor dem Zugriff Dritter, insbesondere im Insolvenzfall, geschützt sind. Dies geschieht durch die Bewertung der Rechtsordnung im Lagerland mittels entsprechender Rechtsgutachten.
Um die Verwahrstellen weitestgehend von dem administrativen und organisatorischen Aufwand, der mit der Beauftragung der Gutachten bei den jeweiligen Kanzleien einhergeht, zu entlasten und Preissynergien zu erzielen, wurde von VÖB-Service erstmalig 2015 das Projekt „Gemeinschaftliche Einholung von Rechtsgutachten zur insolvenzfesten Wertpapierverwahrung im Ausland“ ins Leben gerufen.
Das Projekt ist 2021 in die zweite Runde gestartet und zwölf Banken aus allen drei Säulen der Kreditwirtschaft beteiligen sich wieder an diesem Gemeinschaftsprojekt.
2021 wurden nun auf Basis der neuesten regulatorischen Anforderungen Gutachten von 71 Rechtsordnungen eingeholt, die in den Jahren 2022, 2023 und 2024 jährlich überprüft und aktualisiert werden.
Das Dienstleistungsangebot der VÖB-Service GmbH erstreckt sich auf die gesamte Steuerung und Koordination des Projekts, das heißt auf.
- die Gutachtenbeauftragung,
- die Plausibilitätsprüfung der Gutachten,
- die Überwachung des Update-Prozesses,
- die Bereitstellung der IT-Infrastruktur und technischen Plattform mit komplexen Berechtigungsstrukturen,
- die übergreifende Abstimmung und Kommunikation zwischen allen Projektbeteiligten sowie
- die Verwaltung und Abrechnung der Projekt-Beiträge.
Eine Projektteilnahme ist auch im laufenden Projekt möglich.
Haben Sie Interesse an einer Projektteilnahme? Dann fordern Sie unsere Projektinformationen an oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf