Sustainable Finance

Der Weg in eine grüne Finanzwirtschaft

Die Europäische Kommission hat mit dem Green Deal und dem Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen den Klima- und Umweltschutz in das Zentrum ihrer Arbeit gerückt. Kernstück dieses EU-Aktionsplans ist die Etablierung eines einheitlichen Klassifikationssystems (Taxonomie) für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, um damit die ökologische Nachhaltigkeit einer Investition bestimmen zu können. Die Taxonomie bildet somit den Rahmen für die Beurteilung von Wirtschaftstätigkeiten. Technische Evaluierungskriterien für die Bestimmung im Einzelfall werden durch delegierte Rechtsakte der Kommission festgelegt. Die Taxonomie soll schrittweise in die EU-Rechtsvorschriften integriert werden.

Bereits seit einigen Jahren kann beobachtet werden, dass die Relevanz von Reputationsverlusten aus Verstößen gegen ethische Standards, Produktsicherheit sowie Umwelt- und Gesundheitsrisiken durch Produkte in vielen Branchen steigt. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten wie Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung hat daher für Anlagestrategien und das Risikomanagement enorm an Bedeutung gewonnen.

Auch die Finanzwirtschaft soll grüner werden: Mit dem Sustainable Finance Action Plan will die EU-Kommission sowohl das nachhaltige Finanzwesen stärken als auch eine nachhaltige Unternehmensführung unterstützen. Hierbei spielt die EU-Taxonomie eine zentrale Rolle. Mit dieser Strategie will die EU sicherstellen, dass sie weltweit führend im Bereich der nachhaltigen Finanzierung bleibt und gleichermaßen Impulse an die internationale Staatengemeinschaft sendet, um somit die Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft voranzutreiben.

Sechs EU-Umweltziele

Die EU-Taxonomie definiert eine Wirtschaftsaktivität dann als nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem von sechs EU-Umweltzielen leistet: 
1.    Klimaschutz
2.    Klimawandelanpassung
3.    Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen
4.    Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft
5.    Vermeidung von Verschmutzung
6.    Schutz von Ökosystemen und Biodiversität

Die Wirtschaftsaktivität darf zudem keines dieser Umweltziele erheblich beeinträchtigen und muss mit einem sozialen Mindestschutz vereinbar sein. Unternehmen und Finanzinstitute müssen sich seit Januar 2022 an den Vorgaben der Taxonomie ausrichten, wenn sie von ökologisch nachhaltigen Geschäftsaktivitäten und Finanzprodukten sprechen.

Nachhaltigkeitsstrategie auch als Chance verstehen

Die Herausforderungen, die mit den Anforderungen der EU-Taxonomie einhergehen, sollten den Blick für die Chancen aber keinesfalls versperren, denn die Einbindung von Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie ist auch zukunftssichernd. Somit erhöht sich sowohl der gesellschaftliche als auch der unternehmerische Mehrwert. Deshalb ist es in der Bankenbranche mittlerweile die Regel, dass die Nachhaltigkeitsstrategie fest in die Bankstrategie verankert ist.

Unser Angebot für Sie

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