Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) – Basiswissen
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Im Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in Kraft getreten. Damit ist die sog. EU-Whistleblowerrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Der Gesetzgeber sieht mit der Richtlinie u. a. die Einrichtung einer internen Meldestelle vor. Diese soll fachlich nicht nur das komplette Strafrecht, sondern auch weitere Rechtsgebiete wie das Datenschutzrecht vertieft beherrschen.
Das Meldesystem soll als „wertestiftendes Hinweisgebersystem“ integriert werden, damit für alle beschäftigten Personen eine niederschwellige Möglichkeit besteht, Missstände zu melden. So kann die Arbeitskultur gefördert und das Vertrauen nach innen und außen gestärkt werden. Ein so verstandenes Hinweisgebersystem ist wichtiger Bestandteil einer effektiven Unternehmenscompliance.
Viele Organisationen stellt die Umsetzung des HinSchG vor technische und personelle Herausforderungen. Denn werden die Prozesse nicht rechtssicher gestaltet, drohen Schadenersatzansprüche oder sogar Bußgelder.
Die Pflicht zur Umsetzung des HinSchG betrifft im Wesentlichen:
- inländische Unternehmen mit mehr als 50 Angestellten,
- ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassungen im Inland und mehr als 50 Angestellten
- öffentlich-rechtliche Arbeitgeber wie Kommunen,
- Versicherungen,
- Wertpapierdienstleister,
- Kreditinstitute.
Mit unseren Online-Seminar erwerben Sie das notwendige Basiswissen, um als Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz fungieren zu können und das neue Hinweisgeberschutzgesetz adäquat auszulegen.
Der Nachweis der Sach- und Fachkunde als Meldestellenbeauftragte oder Meldestellenbeauftragter erfolgt durch eine Teilnahmebescheinigung.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Grundlegende Begriffe der bisherigen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
- EU-Richtlinie
- Das Hinweisgeberschutzgesetz
- Schutz von Hinweisgebern
- Meldeverfahren
- Einbeziehung des Betriebsrats
- Pflichten der Organisationen
- Sanktionen
- Berührungspunkte mit der DSGVO unter Einbeziehung der bisherigen Rechtsprechung und Auffassungen von Landesdatenschutzbeauftragten
- Meldestelle
- Fachkundiges Personal
- Vertraulichkeit
- Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot
- Zugänglichkeit
- Dokumentation
Methodik
- Interaktiver Vortrag
- Diskussion
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus Rechts- und Complianceabteilungen, sowie an Entscheider und Vorstände von mittelständischen Finanzinstituten, Sparkassen und weiteren mittelständischen Unternehmen. Ein Focus des Seminars werden auch die Fachkräfte sein, die die Aufgabe einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz wahrnehmen.
Termine & Orte
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Seminarnummer 2462321
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Anmeldeschluss 29.11.2025
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21.11.2024, 09:00-13:00 in online
Aufsetzend auf dem vorhandenen Basiswissen zum Hinweisgeberschutzgesetz (siehe unser Seminar "Hinweisgeberschutzgesetz – Basiswissen") besprechen wir die Bearbeitung von Meldungen und gehen auf das Konkurrenzverhältnis von bestehenden Regelungen u.a. aus dem Kreditwesengesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ein. Anhand von Fallbeispielen erfahren Sie, welche konkreten Maßnahmen Sie ergreifen müssen, wenn ein Hinweis eingeht. ...
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