Bonusregelungen & Fördermöglichkeiten
Treue- / Mengenrabatt
Wir gewähren 10 % Vertrauensbonus ab dem 2. Teilnehmer eines Institutes zum gleichen Termin oder ab der 2. Seminarbuchung für den gleichen Teilnehmer im jeweiligen Kalenderjahr. Sollten Sie nachträglich teilstornieren, wird der Bonus nicht gewährt.
Für Auszubildende bieten wir bei allen Seminaren der VÖB- Service GmbH – Academy of Finance einen Bonus von 50 %. Vermerken Sie diesen Hinweis bitte gleich bei der Anmeldung; eine nachträgliche Gewährung ist nicht möglich.
Andere Bonusregelungen / Vergünstigungen entfallen für diese Buchungen. Diese Bonusregelung gilt nicht für Angebote von Kooperationspartnern.
Gutachterbonus
Bonusprogramm für HypZert- und DIAZert-Zertifizierte: |
- Sie sind durch die HypZert oder die DIA zertifizierte Immobiliengutachterin oder -gutachter?
Dann bieten wir Ihnen auf alle unsere Seminare zu Immobilienthemen (Themenbereich "Immobilien") einen 8%igen Bonus. - Sie sind HypZert zertifiziert und haben den Vorbereitungslehrgang bei der Academy of Finance oder unserem Partner, der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management GmbH, besucht?
Dann bieten wir Ihnen auf alle unsere Seminare zu Immobilienthemen (Themenbereich "Immobilien") einen 15%igen Bonus.
Dieses Bonusprogramm ist nicht mit dem Mengenbonus oder anderen Bonifikationen / Sonderaktionen anrechenbar, bzw. nur entweder/oder nutzbar. Der Bonus gilt ausschließlich für Seminare, nicht für andere Weiterbildungsformate wie z.B. Webinare, E-Learning oder Tagungen. Damit der Bonus gewährt werden kann, muss bei der Anmeldung das Stichwort "Gutachterbonus" angegeben werden.
NRW-Bildungsschecks
Wir akzeptieren NRW-Bildungsschecks. Bitte reichen Sie diesen im Original direkt mit Ihrer Anmeldung ein.
Bildungsurlaub
Baden-Württemberg:
Wir sind anerkannte Bildungseinrichtung nach § 9 Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) für Veranstaltungen mit mindestens 6 Zeitstunden und einer Mindestdauer von einem Tag.
Nordrhein-Westfalen:
Wir sind anerkannte Bildungseinrichtung nach § 10 Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) für Veranstaltungen mit mindestens 6 Zeitstunden und einer Mindestdauer von drei Tagen.
Sie möchten wissen, welche unserer Veranstaltungen wo gefördert wird?
Schauen Sie dazu bitte in unserer "erweiteren Seminarsuche" nach und wählen bei "Fördermöglichkeiten" das entsprechende Bundesland aus.