Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) – Best Practices

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Beschreibung

Die Umsetzung der EU-Whistleblowerrichtlinie in nationales Recht ist mit in Kraft treten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) im Juli 2023 abgeschlossen worden. Die Meldestellenverantwortlichen müssen fachlich nicht nur das komplette Strafrecht, sondern auch weitere Rechtsgebiete wie das Datenschutzrecht vertieft beherrschen. Sie müssen eine interne Meldestelle mit einem sicheren internen Meldekanal einrichten, der auch anonymes Melden und eine verschlüsselte Kommunikation ermöglicht.

Aufsetzend auf dem vorhandenen Basiswissen zum Hinweisgeberschutzgesetz besprechen wir die Bearbeitung von Meldungen und gehen auf das Konkurrenzverhältnis von bestehenden Regelungen u.a. aus dem Kreditwesengesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ein. Anhand von Fallbeispielen erfahren Sie, welche konkreten Maßnahmen Sie ergreifen müssen, wenn ein Hinweis eingeht.

 

Inhalte

  • Bearbeitung von Meldungen
    • Hinweise entgegennehmen,
    • Fallbehandlung,
    • Rückmeldung
  • Folgemaßnahmen:
    • wie Sie das Risiko eines Hinweises einordnen.
    • wie Sie Ihre Ermittlungen planen und durchführen.
    • wie Sie Zuständigkeiten und Befugnisse festlegen.
    • die notwendigen Voraussetzungen für eine individuelle Verfahrensordnung schaffen.
  • Beachtung der Gesetzeskonkurrenzen  
  • Exkurs: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Schwerpunkt indirekte Anwendung)
  • Dokumentation

 

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar richtet sich in erster Linie an Fachkräfte, die die Aufgabe einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz wahrnehmen. Darüber hinaus ist es auch für Fach- und Führungskräfte aus Rechts- und Compliance- aber auch Personalabteilungen geeignet, sowie für Geschäftsführer von mittelständischen Unternehmen aber auch für Vorstände von Kreditinstituten.

Voraussetzungen

Basiswissen zum Hinweisgeberschutzgesetz, wie es z. B. in unserem Seminar "Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – Basiswissen" vermittelt wird.

Termine & Orte

21.11.2024, 09:00-13:00
online
Seminarnummer 2462329
Anmeldeschluss 18.11.2024
20.03.2025, 09:00-13:00
online
Seminarnummer 2562196
Anmeldeschluss 17.03.2025
15.05.2025, 09:00-13:00
online
Seminarnummer 2562198
Anmeldeschluss 12.05.2025
10.07.2025, 09:00-13:00
online
Seminarnummer 2562200
Anmeldeschluss 07.07.2025
25.09.2025, 09:00-13:00
online
Seminarnummer 2562202
Anmeldeschluss 22.09.2025
04.12.2025, 09:00-13:00
online
Seminarnummer 2562204
Anmeldeschluss 01.12.2025

Bonus

Ab 2. Teilnehmer oder ab 2. Buchung eines Teilnehmers im gleichen Jahr 10 % Rabatt!

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19.11.2024, 09:00-13:00 in online

Im Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in Kraft getreten. Damit ist die sog. EU-Whistleblowerrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Der Gesetzgeber sieht mit der Richtlinie u. a. die Einrichtung einer internen Meldestelle vor. Diese soll fachlich nicht nur das komplette Strafrecht, sondern auch weitere Rechtsgebiete wie das Datenschutzrecht vertieft beherrschen. Mit unseren Online-Seminar erwerben Sie das notwendige Basiswissen, um als Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz fungieren zu können und das neue Hinweisgeberschutzgesetz adäquat auszulegen.

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Ihr Kontakt
Nicole Drosdziok

Nicole Drosdziok

+49 228 8192-279

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Dauer
1 Tag
Seminarsprache
Deutsch
Referenten
Gebühr
390,00 EUR (zzgl. gesetzl. gültige USt.)