D&O-Versicherung

Versicherungsschutz für Organe von Banken und Sparkassen

Als Führungskraft haften Sie persönlich und unbegrenzt mit Ihrem privaten Vermögen. Eine D&O-Versicherung (oder auch Managerhaftpflichtversicherung genannt) ist daher existenziell für jede Führungskraft. Neben dem Anspruch auf Freistellung bei begründeten Schadenersatzforderungen, deckt die Directors and Officers Versicherung auch die Erstattung von Abwehrkosten bei Inanspruchnahme (Rechtsschutzfunktion) ab. Das zentrale Leistungsversprechen der Versicherung ist also die Abwehr von Schadenersatzansprüchen im Rahmen der Organhaftung.

Es gibt keine mathematische Formel wie eine D&O-Versicherung für eine Bank oder Sparkasse gestaltet sein sollte. Denn nicht jedes Institut ist gleich. Gemeinsam entwickeln wir mit unseren Kundinnen und Kunden ein vollumfängliches Konzept, um Entscheidungsträger und Führungskräfte zu schützen. Nach der Marktbefragung der für Finanzdienstleister relevanten D&O-Versicherer führen wir ein Benchmarking durch und geben konkrete Handlungsempfehlungen. Der VÖB-Service-Versicherungsmakler kann hierbei auf nur für VÖB-Service konzipierte Bedingungen für Banken und Sparkassen zurückgreifen.

Aktuell ist der D&O-Markt geprägt von Prämienerhöhungen, Bedingungseinschränkungen und Kapazitätsverengungen. Eine ständige Beobachtung des Marktes und eine enge Kommunikation mit den Versicherern sind unabdingbare Bestandteile des VÖB-Service-Versicherungsmakler. Ziel ist hierbei der optimale Versicherungsschutz für Organe von Banken und Sparkassen.

Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner FinLegal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beantworten wir Ihnen sämtliche Fragen rechtssicher und geben klare Handlungsempfehlungen zur Optimierung Ihrer D&O-Versicherung.

Wir sind der Spezialist für Directors and Officers-Versicherungen in der Finanzdienstleistungsbranche – viele Kundinnen und Kunden vertrauen bereits auf den VÖB-Service-Versicherungsmakler.

Sprechen Sie uns gerne direkt an oder bitten Sie um Kontaktaufnahme. Wir beraten Sie gerne.

Zwei Schadenbeispiele aus unserer ÖffSchOR-Schadendatenbank

Sparkasse Flensburg

Der Vorstand der Sparkasse Flensburg steht unter dem Verdacht der Untreue. Die Sparkasse vergab an zwei Unternehmer Kredite in Höhe von 45 Mio. Euro. Diese Kredite wurden zur Bedienung anderer Kredite sowie zum Kauf von Aktien der Beate Uhse AG genutzt. Als Sicherheiten wurden Aktien des Erotikkonzerns hinterlegt. Diese Aktien verloren jedoch an Wert. Auch innerhalb der Sparkasse wurde nicht mit einem steigenden Aktienkurs gerechnet. Aus den Krediten an die Strohfirmen entstand im Jahr 2008 ein Wertberichtigungsbedarf von 41,3 Mio. Euro. Bruttoschaden: 41.300.00 Euro.

Sparkasse Oberhausen

Die Sparkasse Oberhausen musste Kredite in Höhe von 22 Mio. Euro für ein mittlerweile insolventes Unternehmen wertberichtigen. Die Kreditlinien wurden im Jahr 2007 verlängert, obwohl bereits Hinweise für die schwierige Situation des Unternehmens vorlagen. Als Sicherheiten wurden Lagerbestände hinterlegt, deren tatsächlicher Wert nur einen Bruchteil des angegebenen Werts ausmachte. In einem Gutachten werden dem Vorstandsvorsitzenden Verstöße gegen das Kreditwesengesetz vorgeworfen. Er wurde entlassen. Bruttoschaden 22.000.000 Euro.

Link zu ÖffSchor – Öffentliche Schadenfälle OpRisk

Ihr Kontakt
Regina Brune

Regina Brune

+49 228 8192-128

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