02.07.2021

Bankenaufsicht schafft Erleichterungen für kleinere Institute

Rund 1.150 Kreditinstitute in Deutschland können ab sofort operative Erleichterungen in Anspruch nehmen. Die neuen Regelungen gelten für alle Unternehmen, die nach der Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) als kleines und nicht komplexes Institut („small and non complex institution“ – SNCI) klassifiziert sind. „Die Klassifizierung als SNCI und die damit verbundenen Erleichterungen sind ein wichtiger Schritt hin zu mehr Proportionalität in der Regulierung“, sagt Bundesbank-Vorstand Joachim Wuermeling. Vor allem die deutsche Seite habe den Gedanken der Proportionalität immer wieder in die europäischen Verhandlungen eingebracht. „Jetzt wird er in die Tat umgesetzt“, so Wuermeling.

Die nun in Kraft tretenden Erleichterungen sind rein operativer Natur und sollen die SNCIs administrativ entlasten – es handelt sich nicht um kapital- oder liquiditätsschonende Maßnahmen. Offenlegungsanforderungen werden künftig deutlicher nach Größe und Kapitalmarktorientierung der Banken abgestuft. SNCIs sparen hier also an Offenlegungsumfang und -frequenz. Zudem können die Institute auf Antrag bei der BaFin die vereinfachte strukturelle Liquiditätsquote („simplified Net Stable Funding Ratio“ – sNSFR) anwenden und Erleichterungen im Meldewesen erlangen.

„Wir differenzieren jetzt noch stärker zwischen weniger auffälligen Instituten auf der einen und problematischen Instituten auf der anderen Seite“, sagt Raimund Röseler, Exekutivdirektor Bankenaufsicht der BaFin. Damit sollen Kapazitäten gebündelt werden, um eine „Aufsicht mit Biss“ gewährleisten zu können. Insgesamt sind rund 88 Prozent aller deutschen nichtsignifikanten Institute als SNCI klassifiziert worden. Zusammen repräsentieren sie rund 18 Prozent der Bilanzsumme des deutschen Bankensystems. Einen hohen Abdeckungsgrad gibt es insbesondere bei Genossenschaften (96 Prozent) und Sparkassen (82 Prozent). Die Institute, die in Deutschland als klein und nicht komplex klassifiziert werden und die Erleichterungen in Anspruch nehmen dürfen, hat die Bundesbank in Abstimmung mit der BaFin identifiziert. Die BaFin hat damit begonnen, die betroffenen Institute zu informieren.