MaRisk

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat angekündigt, noch im laufenden Jahr 2024 die achte Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk 9.0) zu veröffentlichen.

Mit dieser Novelle werden u. a. die EBA-Leitlinien zu Zinsänderungs- und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch (EBA/GL/2022/14) in die deutsche Verwaltungspraxis überführt. In der vorangegangenen Novelle (MaRisk 8.0) wurden Anforderungen an den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, an den Handel aus dem Homeoffice sowie an die Votierung, Wertermittlung und Risikoanalyse bei Immobilieninvestments integriert. Die MaRisk haben für Kreditinstitute eine enorme Bedeutung, ziehen mitunter aber auch große Herausforderungen nach sich. Sie haben den Charakter einer Verwaltungsvorschrift, deren Einhaltung für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute verpflichtend und verbindlich ist. Durch die Einhaltung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement sollen Finanzinstitute angemessen auf Risiken reagieren, die finanzielle Stabilität gewährleisten und das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Finanzsystem stärken.

Zu sämtlichen Themen und Fragestellungen rund um die Mindestanforderungen an das Risikomanagement und die MaRisk-Novellierungen im Speziellen bieten wir verschiedene Lösungen und Dienstleistungen an, die Sie bei der Umsetzung der MaRisk-Anforderungen kosteneffizient unterstützen.

Informieren Sie sich direkt über unsere Angebote aus den Leistungsfeldern Bankensoftware, Beratung,  Academy und Informationsdienste.