VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Versicherungsschutz gegen Ansprüche Dritter

Sobald ein finanzieller Verlust erlitten wird, steht die Schuldfrage ziemlich schnell im Raum.

  • Bin ich oder bin ich nicht ausreichend auf die Risiken der Geldanlage hingewiesen worden?
  • Ist die vereinbarte Regelung zur Vorfälligkeitsentschädigung korrekt vereinbart worden?
  • Wer ersetzt mir den Kursverlust bei einer zu spät ausgeführten Wertpapier-Order?

Auch aufgrund von immer komplexer werdenden Geschäftsmodellen steigt für Kreditinstitute das Risiko von Kunden oder auch Dritten, auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wehrt unbegründete Ansprüche ab und befriedigt solche, die berechtigt sind. Die VHV ist somit ein wichtiger Bestandteil im Versicherungsschutz für Banken und Sparkassen.

Wesentliche Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind vorsätzliche Handlungen. Auch wird kein Versicherungsschutz geboten für sogenannte mittelbare Schäden (d.h. Folgeschäden). Ansprüche, die vor Gerichten außerhalb Europas geltend gemacht werden, sind teilweise auf Anfrage versicherbar.

Gerne erstellen wir für Sie ein Angebot für Ihre E&O-Versicherung bzw. überprüfen wir Ihre bestehende E&O-Versicherung.

Ihr Kontakt
John Philipp Schmiel

John Philipp Schmiel

+49 228 8192-124

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