E-Vergabeplattform

Für alle Arten der Vergabe

Öffentliche Auftraggeber müssen Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen aufgrund gesetzlicher Vorgaben elektronisch veröffentlichen. Seit dem 18. Oktober 2018 ist zusätzlich der elektronische Datenaustausch zwischen Vergabestelle und Bewerber bzw. Bieter bis zur elektronischen Angebotsabgabe Pflicht. Dazu muss zwingend eine elektronische Vergabeplattform eingesetzt werden.

Für öffentliche Auftraggeber bedeutet dies konkret, dass Sie für die Abwicklung Ihrer Ausschreibungen immer eine elektronische Vergabeplattform vorhalten müssen.
Vor diesem Hintergrund bieten wir den VÖB-Mitgliedsinstituten die Nutzung einer etablierten E-Vergabeplattform zu attraktiven Konditionen an, mit der Sie einfach und gesetzeskonform den Vergabemarktplatz (Veröffentlichung, Bereitstellung der Vergabeunterlagen, dokumentierte Kommunikation zum Bieter, elektronische Angebote) und das Vergabemanagement (Workflow, Vergabeakte, Vergabevermerk) nutzen können.

Für ein unverbindliches Angebot rufen Sie uns gerne an!

Ihr Kontakt
Andreas Wolf

Andreas Wolf

+49 228 8192-134

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