Auswahl eines Jahresabschlussprüfers

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl Ihres Abschlussprüfers

Alle Unternehmen die kapitalmarktorientiert i.S. des §264d HGB sind, sowie CRR-Kreditinstitute und Versicherungen, gelten in Deutschland als Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities). Diese wurden durch die Reform der Abschlussprüfung APAReG neuen Regelungen zur Auswahl eines Abschlussprüfers unterworfen.

Auf diese Unternehmen kommen eine Vielzahl von neu zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben zu, unter anderem zur Pflicht der Rotation der Prüfer sowie zu Verantwortlichkeiten des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

Mit dem richtigen Abschlussprüfer können Sie einen sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage Ihrer Gesellschaft garantieren.
Wir unterstützen Sie, den für Ihr Unternehmen passenden Abschlussprüfer gem. §319 HGB rechtssicher und wirtschaftlich auszuwählen. Durch den gesamten Auswahlprozess werden Sie von unserem Vergabeteam begleitet. Wir überprüfen die Ausschreibungspflicht und klären Verantwortlichkeiten.

Unser Vorgehen ist dabei strukturiert und ermöglicht einen genauen Ablauf nach einem mit Ihnen abgestimmten Zeitplan. Durch die Nutzung von innovativen Tools ermöglichen wir Ihnen und Ihrer Aufsicht jederzeit den Überblick über den aktuellen Stand des Verfahrens.

Der Prozess läuft in mehreren Phasen ab.

  1. Beschluss ein Auswahlverfahren zu beginnen
  2. Definition der Anforderungen und Auswahlkriterien
  3. Finalisierung des Verfahrensprozesses
  4. Marktevaluation
  5. Aufforderung zur Angebotsabgabe
  6. Annahme von Indikativen Angeboten
  7. evtl. Abschichtung der Bewerberzahl in einem geregelten Prozess
  8. Fachliche Wertung der Angebote
  9. Bieterpräsentationen
  10. Finale Wertung und Auswahl des Abschlussprüfers

Die Trennung von Aufsicht und Geschäftsführung spiegeln wir in einem auf Ihr Unternehmen maßgenschneiderten arbeitsteiligen Prozess.
Die Bedingungen für den Wettbewerb für Ihr Mandat stimmen wir mit Ihnen ab und gewährleisten so die Auswahl des für Sie passenden Abschlussprüfers. Die Ausschreibungskriterien für den Prüferwechsel passen wir dabei maßgeschneidert auf Ihr Unternehmen an. Die Vergabe erfolgt rechtskonform zu Art. 16 EU-VO Nr. 537/2014 und der EU Abschlussprüferrichtlinie.

Wir garantieren Ihnen höchste Transparenz während des gesamten Auswahlverfahrens. Für den nachfolgenden Prüferwechsel nutzen wir Vorgehensweisen, die einen reibungslosen Mandatsübergang ermöglichen und Ihnen jederzeit Zugriff auf Wirtschaftsprüferleistungen ermöglicht.

Mit unserer Unterstützung weisen Sie Ihrer Aufsicht nach, dass die Bestellung des Jahresabschlussprüfers rechtssicher, zügig und zu den wirtschaftlichsten Bedingungen erfolgt ist.

Fragen Sie uns hier gerne unverbindlich für ein Outsourcing des Prüferwechsels an!

 

 

Ihr Kontakt
Andreas Wolf

Andreas Wolf

+49 228 8192-134

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