NRW.BANK führt Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung in Förderprogrammen ein
Ab dem 18. November 2024 tritt in den Programmen "NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation" und "NRW.BANK.Infrastruktur" die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) in Kraft. Damit wird für Investitionsfinanzierungen von KMU eine langfristige beihilferechtliche Alternative zur bisherigen De-minimis-Förderung geschaffen.
Im Rahmen des Programms "NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation" haben Unternehmen die Möglichkeit, eine AGVO-Variante zu wählen, die sich automatisch an die Laufzeit und eventuelle Haftungsfreistellungen anpasst. Das System fragt die hierfür benötigten Angaben automatisch ab, um den Antragsprozess zu erleichtern.
Für das "NRW.BANK.Infrastruktur"-Programm bleibt die bereits bestehende Variante zur De-minimis- oder beihilfefreien Förderung bestehen. Die für die AGVO-Förderung notwendigen Daten können durch ein Formularset im PDF-Format im Dokumentencenter eingereicht werden, das vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet dem Antrag beigefügt wird.
Bei Fragen zum Antragsprozess oder zur Förderung über die AGVO stehen die AnsprechpartnerInnen der NRW.BANK gerne zur Verfügung. Sie erreichen den Kundenservice von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr und am Freitag von 8:00 bis 16:30 Uhr unter der Rufnummer 0211 91741-4800 oder per E-Mail an infrastruktur[at]nrwbank.de.