Universalkredit hebt Darlehensgrenze an und bringt mehr Sicherheiten für Unternehmen
Zum 1. Oktober 2024 ändern sich die Rahmenbedingungen für die Haftungsfreistellungen im Universalkredit (UK5 und UK7) bei der LfA Förderbank Bayern. Besonders hervorzuheben ist die Anhebung des Darlehenshöchstbetrags für haftungsfreigestellte Universalkredite von 4 Millionen auf 7,5 Millionen Euro. Diese Anpassung soll Unternehmen, die höhere Investitionsvolumina benötigen, größere Finanzierungsmöglichkeiten eröffnen.
Die Haftung für diese Kredite wird ab diesem Datum auf neue Schultern verteilt. Die InvestEU-Garantie deckt Fälle ab, in denen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen sind, während der Freistaat Bayern mit einem Haftungsfonds für nicht-KMU-Unternehmen einspringt. Unabhängig vom Haftungsträger bleiben die geltenden Bedingungen bei der Darlehensvergabe gleich.
Zusätzlich zu den erhöhten Kreditbeträgen treten neue Formulare und Merkblätter in Kraft. Dazu gehört auch ein Ergänzungsbogen zum Antrag für haftungsfreigestellte Universalkredite und Innovationskredite 4.0. Unternehmen, die bereits Anträge gestellt haben, werden nach Möglichkeit noch nach den bisherigen Regelungen behandelt. Sollte dies nicht mehr möglich sein, wird die LfA Förderbank Bayern auf die Antragsteller zugehen, um individuelle Lösungen zu finden.
Diese Änderungen bieten vor allem Unternehmen in Bayern eine flexiblere und größere Finanzierungssicherheit, die durch die Garantien auf europäischer und regionaler Ebene gestützt wird. KMU und Nicht-KMU sollten sich frühzeitig mit den neuen Bedingungen vertraut machen, um von den verbesserten Kreditkonditionen zu profitieren.