01.11.2024

KfW öffnet ERP-Gründerkredit – StartGeld für gemeinnützige Unternehmen

Ab dem 1. November 2024 wird der ERP-Gründerkredit – StartGeld für gemeinnützige Unternehmen geöffnet. Die KfW erweitert im Rahmen der „Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“ der Bundesregierung den Zugang zu dieser zinsgünstigen Finanzierungsmöglichkeit.

Bisher stand der Kredit nur Gründern, Freiberuflern und kleinen Unternehmen offen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind. Ab November können auch gemeinwohlorientierte Unternehmen, einschließlich kleiner Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht und gemeinnütziger Organisationen, die Förderung bis zu einem Fremdfinanzierungsbedarf von 125.000 Euro beantragen. Diese Erweiterung soll soziale Innovationen und gemeinwohlorientiertes Unternehmertum in Deutschland stärken.

Weitere Informationen zum Förderprogramm sind auf der Webseite der KfW einsehbar.