07.09.2021

NextGenerationEU: Grünes Licht für grüne Anleihen

Die Europäische Kommission hat einen Rahmen für grüne Anleihen vorgestellt und damit einen weiteren Fortschritt auf dem Weg zur Emission grüner Anleihen im Umfang von bis zu 250 Mrd. EUR bzw. 30 % des gesamten Emissionsvolumens von NextGenerationEU (NGEU) erzielt. Der Rahmen soll Investoren in diese Anleihen die Gewissheit bieten, dass die aufgebrachten Mittel in grüne Projekte fließen und dass die Kommission über deren Umweltauswirkungen Bericht erstattet. Soweit die Marktbedingungen geeignet sind, sollen schon im Oktober 2021 erste Green Bonds als syndizierte Emission begeben werden. NextGenerationEU ist ein befristetes Aufbauinstrument im Volumen von rund 800 Mrd. EUR, mit dem die Erholung Europas von der Coronavirus-Pandemie unterstützt und gleichzeitig ein Beitrag zum Aufbau eines grüneren, digitalen und widerstandsfähigen Europa geleistet werden soll.
Der Rahmen für grüne NGEU-Anleihen basiert auf den Grundsätzen der Internationalen Kapitalmarktvereinigung ICMA. Im Einklang mit der gängigen Praxis wurde der Rahmen von einer zweiten Partei geprüft, nämlich Vigeo Eiris, Teil von Moody's ESG Solutions. Die Prüfer sind der Auffassung, dass der Rahmen mit den Grundsätzen der ICMA für grüne Anleihen sowie der umfassenderen Strategie der EU in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) im Einklang steht und einen soliden Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten wird. Der Rahmen wurde so weit wie möglich an den EU-Standard für grüne Anleihen angeglichen. Er durchläuft zunächst das sogenannte Mitentscheidungsverfahren im Europäischen Parlament und dem Rat, an das sich vor seinem eigentlichen Inkrafttreten noch ein Umsetzungszeitraum anschließt. Bei einem Teil der förderfähigen Investitionen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität – dem wichtigsten Instrument zur Ankurbelung der Erholung Europas – wurden die technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie integriert.
Konkret wird mit den Erlösen aus den grünen NGEU-Anleihen der Anteil der klimarelevanten Ausgaben an der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert. Jeder Mitgliedstaat muss mindestens 37 % seines nationalen Aufbau- und Resilienzplans – den Fahrplan für die Verwendung der Mittel im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität – für klimarelevante Investitionen und Reformen aufwenden.