23.09.2020

EU-Aufsichtsbehörden empfehlen Banken Corona-Maßnahmen

Die drei europäischen Aufsichtsbehörden für die Finanzwirtschaft (ESAs) schlagen in ihrem ersten gemeinsamen Risikobewertungsbericht seit Ausbruch der Corona-Krise fünf konkrete Maßnahmen vor, um die Folgen der Pandemie weiter abzufedern. Demnach sollten Finanzinstitute ihre Liquidität, ihre Solvabilität und ihr Kreditrisiko einem Stresstest unterziehen. Überdies sollen die Institute ihre IT-Risiken und ihre Auslagerungen sorgfältig managen und sich auf Störungen im Gefolge des Brexit vorbereiten.

Der Ausbruch des Coronavirus hat enorme soziale Störungen und beispiellose wirtschaftliche Herausforderungen mit sich gebracht, die unvermeidliche Auswirkungen auf den Finanzsektor der EU haben. Bewertungs-, Liquiditäts-, Kredit- und Solvabilitätsrisiken haben auf breiter Front zugenommen, so die Einschätzung der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA), der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA sowie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Während die Liquiditätspositionen der EU-Banken relativ stark blieben, war die EU-Investmentfondsbranche in einigen Segmenten mit einer erheblichen Liquiditätsverschlechterung konfrontiert, verbunden mit erheblichen Abflüssen von Anlagegeldern. Die Pandemie habe somit zu Liquiditätsproblemen in Segmenten des Investmentfondssektors geführt und dürfte die Qualität der Vermögenswerte im EU-Bankensektor weiter verschlechtern, wie es im ESA-Bericht heißt.

Darüber hinaus belastet das länger anhaltende Niedrigzinsumfeld die Rentabilität und Zahlungsfähigkeit von Finanzinstituten. „Die geldpolitischen Reaktionen auf die Krise führen zu einem noch längeren Niedrigzinsumfeld“, heißt es weiter. Die Unsicherheiten über die mittel- und langfristigen wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie seien nach wie vor sehr hoch und führten in Zukunft zu einem fragilen Marktumfeld. Die Finanzmärkte zeigen sich demnach anfällig für eine mögliche Entkopplung von den zugrundeliegenden Wirtschaftstätigkeiten, was Fragen zur Nachhaltigkeit der Markterholung aufwirft. Banken sollten deshalb Kapitalerleichterungen nutzen, um die Realwirtschaft weiter mit Krediten zu versorgen. Die Aufsichtsbehörden verweisen die Banken auf die Flexibilität des bestehenden Rechtsrahmens – einschließlich der Verwendung von Kapital- und Liquiditätspuffern zur Verlustabsorption.

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Dr. Stefan Hirschmann
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