24.04.2023

EU verabschiedet Krypto-Regulierung MiCA

Das EU-Parlament hat die erste europaweite Regelung zur Rückverfolgung von Transfers von Kryptowerten wie Bitcoins und „E-Geld-Token“ angenommen. Transfers von Kryptowerten sollen, wie jede andere Finanztransaktion auch, dadurch zurückverfolgt und verdächtige Transaktionen blockiert werden können. Die so genannte „Travel Rule“ (Reiseregel), die es im traditionellen Finanzwesen bereits gibt, wird in Zukunft auch für Überweisungen von Kryptowerten gelten. Diese Regel verlangt von Zahlungsdienstleistern, die Übermittlung von Angaben zum Zahler und zum Zahlungsempfänger während der gesamten Zahlungskette zu gewährleisten. Grünes Licht gab es auch für neue gemeinsame Regeln für die Aufsicht, den Verbraucherschutz und den Umweltschutz für Kryptowerte, einschließlich Kryptowährungen (Verordnung über Märkte für Kryptowerte, MiCA). Der im Juni 2022 informell mit dem Rat vereinbarte Gesetzentwurf enthält Schutzmaßnahmen gegen Marktmanipulation und Finanzkriminalität.

MiCA wird Kryptowerte abdecken, die nicht unter die bestehenden Rechtsvorschriften im Finanzdienstleistungsbereich fallen. Die wichtigsten Bestimmungen für Emittenten und Händler von Kryptowerten betreffen Transparenz, Aufdeckung, Genehmigung und Überwachung von Transaktionen. Die Verbraucher würden besser über die mit ihren Geschäften verbundenen Risiken, Kosten und Gebühren informiert werden, teilte das EU-Parlament mit. Darüber hinaus wird der neue Rechtsrahmen die Marktintegrität und Finanzstabilität durch die Regulierung öffentlicher Angebote von Kryptowerten unterstützen. Um Geldwäscherisiken entgegenzuwirken, soll die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ein öffentliches Register für nicht konforme Anbieter von Krypto-Dienstleistungen einrichten, die ohne Genehmigung in der Europäischen Union tätig sind. Um den hohen CO2-Fußabdruck von Kryptowährungen zu verringern, werden wichtige Dienstleister überdies ihren Energieverbrauch offenlegen müssen.