15.02.2023

AFCA setzt Geldwäschebekämpfung fort

Die Anti-Financial Crime Alliance (AFCA) setzt ihre Arbeit nach einer erfolgreichen dreijährigen Pilotphase dauerhaft fort. Das hat der Vorstand der Organisation beschlossen. Mit 20 Analysepapieren in den vergangenen drei Jahren zu aktuellen Themen der Finanzkriminalität hat die AFCA allen Geldwäschegesetz-Verpflichteten und Strafverfolgungsbehörden wertvolle Erkenntnisse, Handreichungen und nützliche Instrumente für ihre tägliche Arbeit im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an die Hand gegeben. Die AFCA ist eine deutsche Public Private Partnership, die eine koordinierte und dauerhafte strategische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zum Ziel hat. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) ist Mitglied der AFCA und mit ihrer Exekutivdirektorin Birgit Rodolphe im Vorstand vertreten.
Seit ihrer Konstituierung hat sich die Zahl der in der AFCA zusammenarbeitenden Institutionen kontinuierlich erhöht. Aktuell gehören der AFCA 49 Mitglieder aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor an - davon 34 Verpflichtete (27 des Finanz- und 7 des Nichtfinanzsektors), 13 Behörden (davon acht aus dem Nichtfinanzsektor) und zwei sonstige Institutionen. Sie arbeiten in derzeit fünf Arbeitsgruppen zusammen.
2022 beschäftigte sich die AFCA mit Schwerpunktthemen wie „Finanzströme des Menschenhandels“, „Kryptowerte“, „Digitalisierung“ und der Bekämpfung von Geldwäsche im Immobiliensektor und in der Glücksspielbranche. Die Arbeitsergebnisse wurden allen bei der Financial Intelligence Unit (FIU) registrierten Verpflichteten und Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt.

Quelle: www.zoll.de/DE/FIU/Anti-Financial-Crime-Alliance/pm_bargeld_2023.html;jsessionid=594771F39E907EDFAE1634B069333F44.internet731