02.02.2023

Neue Aufsichtsprioritäten der EZB 2023 bis 2025

Der durch den russischen Einmarsch in die Ukraine verursachte geopolitische Schock und dessen unmittelbare makrofinanziellen Folgen haben die Unsicherheit hinsichtlich der Entwicklung der Wirtschaft und der Finanzmärkte sowie die Risiken für den Bankensektor erhöht. Die aktuelle Lage erfordert nach Einschätzung der Europäischen Zentralbank (EZB) äußerste Umsicht seitens der Kreditinstitute. Vor diesem Hintergrund hat die Bankenaufsicht der EZB ihre strategischen Prioritäten für die nächsten drei Jahre überprüft und in Einklang mit dem aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) 2022 angepasst. 

Mit den Aufsichtsprioritäten für 2023 bis 2025 wird von den beaufsichtigten Instituten verlangt, dass sie ihre Widerstandsfähigkeit gegen unmittelbare makrofinanzielle und geopolitische Schocks stärken (Priorität 1), die Herausforderungen der Digitalisierung bewältigen und das Lenkungsvermögen der Leitungsorgane stärken (Priorität 2) sowie ihre Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels intensivieren (Priorität 3).

Die Banken sollen gemäß EZB insbesondere Klima- und Umweltrisiken angemessen in ihre Geschäftsstrategie und ihre Governance- und Risikomanagementrahmen einbeziehen, um diese Risiken zu mindern und offenzulegen, und ihre Verfahren mit den derzeitigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen und aufsichtlichen Erwartungen in Einklang bringen.

Zu den wichtigsten Aktivitäten im Rahmen der EZB-Aufsichtsprioritäten zählen gezielte Deep Dives zur Nachverfolgung von Mängeln, die im Zusammenhang mit dem Stresstest 2022 zu Klimarisiken und der thematischen Überprüfung festgestellt wurden sowie die Überprüfung, inwieweit die Banken die in den ITS vorgesehenen neuen Meldepflichten und die Offenlegungsanforderungen nach Säule 3 in Bezug auf Klimarisiken einhalten, sowie Benchmarking der Verfahren der Banken anhand der aufsichtlichen Erwartungen. Sodann wird es Deep Dives zu Reputations- und Prozessrisiken im Zusammenhang mit Klima- und Umweltstrategien und Risikoprofilen bei ausgewählten Banken geben und gezielte Vor-Ort-Prüfungen zu klimabezogenen Aspekten, entweder auf Einzelbasis oder im Rahmen der Überprüfung einzelner Risiken (z. B. Kreditrisiko, Governance, Geschäftsmodell).

Quelle: https://www.bankingsupervision.europa.eu/banking/priorities/html/ssm.supervisory_priorities202212~3a1e609cf8.de.html