03.11.2022

EZB setzt Fristen für Banken zum Umgang mit Klimarisiken

Die Banken in der EU sind noch weit von einer angemessenen Steuerung der Klima- und Umweltrisiken entfernt. Zwar haben 85 % der Institute in den meisten Bereichen zumindest grundlegende Verfahren etabliert, es mangelt ihnen aber noch an differenzierten Methoden und granularen Informationen zu Klima- und Umweltrisiken mangelt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse der Europäischen Zentralbank (EZB), die Banken auf ihr Klimarisikomanagement sowie ihre Governance- und Risikomanagementprozesse überprüft hat.

Im Ergebnis werden Breite und Ausmaß solcher Risiken von den Banken nach wie vor deutlich unterschätzt, und nahezu alle Banken (96 %) weisen bei der Identifizierung dieser Risiken Schwächen auf. Die EZB hat institutsspezifische Fristen festgelegt, damit ihre Erwartungen bis Ende 2024 vollumfänglich erfüllt werden. Zwar kann es im Einzelfall Ausnahmen geben, doch hat die EZB in ihrer Kommunikation an die Banken ihre Erwartung verdeutlicht, dass mindestens folgende Etappenziele erreicht werden sollen. In einem ersten Schritt erwartet die EZB von den Banken, dass sie bis spätestens März 2023 ihre Klima- und Umweltrisiken adäquat kategorisieren und eine vollständige Beurteilung der Auswirkungen dieser Risiken auf ihre Geschäftsaktivitäten vornehmen. In einem zweiten Schritt erwartet die EZB von den Banken, dass sie spätestens bis Ende 2023 Klima- und Umweltrisiken in ihre Governance, ihre Strategie und ihr Risikomanagement einbeziehen. Einige Banken haben bereits Planungen für den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft und entsprechenden Kontakt zu ihren Kunden aufgenommen. Allerdings nehmen die meisten Banken noch eine abwartende Haltung ein. So setzen sich die Banken mit Blick auf die Erreichung ihrer langfristigen strategischen Verpflichtungen keine Zwischenziele oder Limite bei der Risikonahme, oder sie setzen diese so, dass die unmittelbare Auswirkung auf das Bankgeschäft vernachlässigbar ist.

In einem dritten und letzten Schritt wird von den Banken erwartet, bis Ende 2024 alle noch verbleibenden, 2020 festgelegten Erwartungen der Aufsicht in Bezug auf die Klima- und Umweltrisiken zu erfüllen. Dies schließt die vollständige Integration in den bankinternen Prozess zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung (ICAAP) und in die Stresstests ein. Die Einhaltung der Fristen wird genau überwacht, und erforderlichenfalls werden Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen.