25.08.2022

FATF: Deutschland macht Fortschritte im Kampf gegen Finanzkriminalität

Die von den G-7 Staaten 1989 gegründete Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) hat nach vielen Jahren einen vollständig aktualisierten Länderbericht über die Geldwäscheprävention in Deutschland vorgelegt. Die FATF definiert die internationalen Standards auf dem Gebiet der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung im Finanzbereich. Ihre Empfehlungen sind Ausgangspunkt für praktisch alle rechtlichen Entwicklungen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene auf diesem Gebiet.

Deutschland hat in den letzten fünf Jahren bedeutende Reformen durchgeführt, um sein System zu stärken und Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksamer zu bekämpfen. Einige dieser neuen Maßnahmen zeigen bereits Ergebnisse, aber Deutschland muss laut FATF weitere Reformen umsetzen und Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass auf operativer Ebene Ressourcen bereitgestellt und Prioritäten gesetzt werden, um illegale Finanzströme zu bekämpfen.

Als viertgrößte Volkswirtschaft der Welt, die größte in der EU und mit einer hohen Anzahl globaler Verflechtungen ist Deutschland erheblichen Compliance-Risiken ausgesetzt. Deutsche Behörden haben nach Aussage des FATF-Länderreports ein gutes Verständnis für diese Risiken und arbeiten konstruktiv mit Kollegen in anderen Ländern zusammen. Die innerstaatliche Koordinierung zwischen den 16 deutschen Bundesländern sei jedoch eine Herausforderung, heißt es weiter. Die Organisation und Kohärenz zwischen den verschiedenen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden sollte verbessert werden. Priorität sollte auch der Minderung der Risiken eingeräumt werden, die mit der hohen Verwendung von Bargeld im Land und der Nutzung informeller MVTS-Dienste verbunden sind. Die Beschlagnahme von Vermögenswerten sei ein starkes Merkmal des deutschen Regimes. Die Einführung von Gesetzen zur Einziehung von Vermögenswerten ohne Verurteilung habe zur Einziehung erheblicher Beträge aus Straftaten geführt. Auch der Übergang Deutschlands im Jahr 2017 zu einem administrativen FIU-Modell sei ein positiver Schritt zur Verbesserung der Erfassung und Nutzung von Finanzinformationen gewesen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als für den Finanzsektor zuständige Aufsichtsbehörde wird in dem Bericht u.a. für ihr Risikoverständnis, den ausdifferenzierten risikobasierten Aufsichtsansatz und für die von ihr praktizierte Kombination aus eigenen Geldwäschepräventions-Prüfungen und Prüfungen durch Jahresabschlussprüfer gewürdigt. Weiter verbessern könne die BaFin nach Auffassung der FATF zum Beispiel die Geldwäschepräventions-Aufsicht im Nichtbanken-Finanzsektor und die Mängelbeseitigung bei den einzelnen Finanzinstituten, insbesondere bei Großbanken.

„Ich freue mich, dass die FATF die Fortschritte der BaFin in der Geldwäscheprävention anerkannt hat. Ihren Empfehlungen stimmen wir zu. Sie werden jetzt als Teil unserer Bestrebungen, die Geldwäscheaufsicht weiter zu intensivieren, umgesetzt“, kündigt Birgit Rodolphe an, die als Exekutivdirektorin unter anderem die Geldwäscheprävention der BaFin leitet. Auch die anlässlich des Berichts vorgestellte Initiative von Bundesfinanzminister Christian Lindner, für die Bekämpfung von Finanzkriminalität und die Sanktionsdurchsetzung eine neue Bundesoberbehörde zu schaffen, die auch eine Koordinierung der Aufsichtstätigkeit im Nichtfinanzsektor sicherstellen soll, begrüßte die BaFin.