21.03.2022

BaFin lässt Corona-Krisenmaßnahmen auslaufen

Nach mehr als zwei Jahren der COVID-19-Pandemie beendet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum 30. Juni 2022 einen Großteil ihrer Krisenmaßnahmen. Die BaFin hatte im März 2020 beschlossen, die Flexibilität der bestehenden Regelwerke zu nutzen, um einige ihrer Anforderungen vorübergehend an die besonderen Gegebenheiten der Pandemie anzupassen.

Die BaFin publizierte dazu auf ihrer Website eine Reihe von Fragen- und Antworten, die sie bei Bedarf aktualisierte. Ziel war vor allem, die Folgen der Pandemie für die Unternehmen zu mildern und sie zu entlasten, damit sie ihrer volkswirtschaftlichen Funktion nachkommen konnten. So sollten zum Beispiel Banken und Sparkassen dabei unterstützt werden, die eigenen und die staatlich bereitgestellten Mittel zügig an Unternehmen der Realwirtschaft weiterzuleiten. Entlastet wurden die beaufsichtigten Unternehmen nur so weit, wie es die bestehenden Regelwerke und die Finanzstabilität zuließen. Eine Evaluierung der Corona-FAQ-Liste hat nun gezeigt, dass der überwiegende Teil der wegen der Pandemie gewährten Entlastungen Ende Juni 2022 auslaufen kann.