Neue EBA-Guideline zur Kreditvergabe und Überwachung

Beschreibung

Seit Juni 2020 liegt das finale Papier der EBA zur Kreditvergabe und Überwachung vor und setzt neue / ergänzte Erwartungen der Aufsicht an die Governance (Schriftliche Ordnung und Steuerung), Kreditvergabe, Anforderungen an die Sicherheiten (ausgenommen finanzielle) und Überwachung von Krediten.

Gegenüber den prinzipienbasierten MaRisk werden detaillierte Aspekte von der EBA herausgearbeitet und tlw. verbindlich vorgegeben bzw. mit Beispielcharakter versehen. Die Institute stehen damit vor der Herausforderung die Vorgaben nach zu schärfen (z.B. Sensitivitätsanalysen) bzw. neue Aspekte wie z.B. ESG Faktoren in die Aufbau- / Ablauforganisation zu integrieren.

Direkt von der Europäischen Zentralbank beaufsichtigte Institute müssen die Anforderungen der Guideline ab dem 30. Juni 2021 stufenweise umsetzen. Die vollständige Umsetzung der Guideline bis 30. Juni 2024 ist für alle direkt beaufsichtigten Institute verpflichtend. Für von der BaFin beaufsichtigte Kreditinstitute erfolgt die Umsetzung mit der 7. MaRisk-Novelle.

Hinweis:
Selbstverständlich sind die aktuelle MaRisk-Konsultation und die BelWertV-Bezüge in das Seminar eingebunden.

Inhalte

  • Anforderungen an die Governance
  • Kreditvergabe an Verbraucher
  • Kreditvergabe an Unternehmen
    • Kleinst- und Kleinunternehmen
    • Mittlere und große Unternehmen
  • Finanzierung von Gewerbeimmobilien und Immobilienentwicklung
  • Bewertung und Überwachung von Immobiliensicherheiten
  • Diskussion der Auswirkungen

Teilnehmerkreis

Sie profitieren als Fach- und Führungskräfte aus Grundsatzbereichen, aus Marktfolge Aktiv die Immobilien bewerten bzw. Kredite entscheiden oder aus der Revision.

Bonus

Ab 2. Teilnehmer oder ab 2. Buchung eines Teilnehmers im gleichen Jahr 10 % Rabatt!

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Ihr Kontakt
Anne-Christine Hänig

Anne-Christine Hänig

+49 228 8192-283

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Seminarsprache
Deutsch
Referenten
Gebühr
auf Anfrage