Kredite und Sicherheiten in der Unternehmensinsolvenz

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Beschreibung

Die Grundzüge des Kredit- und Sicherheitenrechts im Zusammenhang mit einer Unternehmensinsolvenz werden in unserem Seminar dargestellt. Wir behandeln die relevanten Themen von der Vertragserstellung vor der Insolvenz bis hin zur Kreditgewährung in der Insolvenz.

Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen von der Kreditvertragserstellung bis hin zur Sicherheitenbestellung. Damit erlangen Sie Rechtssicherheit im Umgang mit den in der Praxis üblichen Vertragstypen bei Problemkrediten sowie einen Überblick über die neue Rechtslage.

Inhalte

  • Grundsätzliche Überlegungen zur Vertragsgestaltung im Hinblick auf die im eröffneten Verfahren auftretenden Risiken
  • Kreditgewährung nach Insolvenzantragstellung bzw. nach Insolvenzeröffnung (echter und unechter Massekredit)
  • Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf die zur Verfügung stehenden Kreditsicherheiten
  • Kreditsicherheiten in der Insolvenz (Aus- und Absonderungsrechte, Insolvenzmasse, relevante Gesetzesänderungen wie ESUG und MoMiG)
  • Wirksamkeitsfragen bei Sicherheitenbestellung (Gläubigerbenachteiligung, unentgeltliche Rechtshandlungen, Nachbesicherungsproblematik, Gesellschafterdarlehen im Nachrang und Gesetzesänderungen wie z. B. MoMiG)
  • Risikoeinschätzung in Bezug auf die Kreditgewährung an den schwachen bzw. starken Insolvenzverwalter und an den endgültigen Insolvenzverwalter
  • Grundsätze bei Finanzierungen zur Vorbereitung einer Ausproduktion und zur Vorbereitung einer übertragenden Sanierung

Teilnehmerkreis

Sie profitieren als Fach- oder Führungskraft im Firmenkundengeschäft Marktfolge, in der Sanierungs-, Rechts- und Abwicklungsabteilung.

Termine & Orte

08.10.2024, 09:30-17:00
online
Seminarnummer 2462230
Anmeldeschluss 23.09.2024

Bonus

Ab 2. Teilnehmer oder ab 2. Buchung eines Teilnehmers im gleichen Jahr 10 % Rabatt!

Ihr Kontakt
Kathleen Weigelt

Kathleen Weigelt

+49 228 8192-221

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Dauer
1 Tag
Seminarsprache
Deutsch
Referenten
Gebühr
880,00 EUR (umsatzsteuerfrei gemäß §4 Nr. 22a UStG)