Sanierung und Abwicklung

Krisenmanagement nach SAG und MaSanV erfolgreich in die Gesamtbank integrieren

Beschreibung

Die Sanierungsplanung gemäß dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) und deren Eingliederung in die Geschäftsorganisation soll die Widerstandfähigkeit und Reagibilität von deutschen Kreditinstituten gegenüber möglichen Krisenszenarien deutlich verbessern.

Im Rahmen des Krisenmanagements gewinnen derzeit auch die Fragestellungen rund um die Abwicklungsplanung signifikant an Bedeutung. Schwerpunkte bilden hierbei die Prüfung der Abwicklungsfähigkeit, die Abwicklungsinstrumente (u. a. Bail-In), die Voraussetzungen einer effizienten Abwicklung (u. a. MREL und TLAC) sowie der Umgang mit Abwicklungshindernissen.

Unser Seminar bringt Ihnen den Aufbau dieser regulatorischen Anforderung nahe und zeigt Ihnen gleichzeitig auf, wie Sie bereits vorhandene interne Komponenten z. B. aus dem Risikocontrolling und dem Strategiebereich synergetisch integrieren sowie - falls nötig - geeignet weiterentwickeln können.

Inhalte

  • Rechtsgrundlagen
  • Sanierungs- und Abwicklungspläne
  • Zusammenspiel Aufsichts- und Abwicklungsbehörden
  • Abwicklungsvoraussetzungen und Instrumente, Bankenabgabe

Teilnehmerkreis

Sie profitieren als Fach- oder Führungskraft in der Kreditwirtschaft, die sich mit Regulierung und Steuerung des eigenen Hauses befasst: Bank- / Konzernsteuerung, Bankenaufsicht / Bankenregulierung, Rechnungswesen, Vorstandssekretariat, Kreditsekretariat, Controlling, Risikomanagement, Geschäftsprozesssteuerung, Organisation.

Buchungsinfo

Termine mit Veranstaltungsort "Bonn & online (hybrid)" finden als Präsenzseminar mit gleichzeitigem Livestream statt. Die nur online Teilnehmenden sind mit dem Seminarleiter und den anderen Kursteilnehmern in Echtzeit mit Video und Audio vernetzt. Bitte vermerken Sie bei der Anmeldung, ob die Teilnahme online erfolgen soll.

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Ihr Kontakt
Philip Schmengler

Philip Schmengler

+49 228 8192-282

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Dauer
1 Tag
Seminarsprache
Deutsch
Gebühr
800,00 EUR (umsatzsteuerfrei gemäß §4 Nr. 22a UStG)