
VÖB-Fachtagung "BDSG-Novellierungen und Beschäftigtendatenschutz in der Bankpraxis"
am 15. September 2010 in Berlin
Am 1. April 2010 sind neue datenschutzrechtliche Regelungen zur Übermittlung von Daten an Auskunfteien und zum Scoring in Kraft getreten. Das Kernstück der Neuerungen bilden die Auskunftsrechte des Betroffenen gegenüber Scoring-Betreibern. Banken müssen ihre Kunden auf Anfrage über die zu ihrer Person gespeicherten Score-Werte informieren und das Zustandekommen und die Bedeutung des Score-Wertes einzelfallbezogen und nachvollziehbar in allgemein verständlicher Form erläutern.
Darüber hinaus sind bereits zum September 2009 neue Vorgaben für den Arbeitnehmerdatenschutz in Kraft getreten. Generalklauselartig wurde festgelegt, zu welchen Zwecken und unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten bei Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder für dessen Durchführung oder Beendigung erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Die Generalklausel dient jedoch nur als Übergangslösung. Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Beschäftigtendatenschutz in einem eigenen Kapitel im BDSG gesetzlich zu regeln.
Das Ziel der VÖB-Fachtagung besteht darin, bankenrelevante Änderungen der neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben zusammenzufassen und einen Überblick zu den Anpassungen in der Bankpraxis zu geben. Dem Thema „Scoring“ kommt neben dem Arbeitnehmerdatenschutz eine besondere Bedeutung zu. Datenschützer haben in der Vergangenheit die fehlende Transparenz von Scoring-Verfahren moniert. Jetzt sollen die neuen Vorgaben das Verfahren für den Kunden transparenter machen. Die Banken sind gehalten sich auf die Kundenanfragen in der Praxis vorzubereiten.
In Fachvorträgen werden Experten aus einer Datenschutzaufsichtsbehörde und der Praxis der Schufa die neuen Anforderungen und ihre Vorstellungen von der Umsetzung präsentieren. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben zum Scoring werden von Herrn Tiaden, Landesdatenschutzbeauftragter Nordrhein-Westfalens und Vorsitzender des Düsseldorfer Kreises, erläutert. Herr Dr. Kamlah, Chefsyndikus der Schufa Holding AG, wird die Auswirkungen der BDSG-Novellen I und III auf die Kredit gebende Wirtschaft darstellen. Die neuen Entwicklungen im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes sowie weitere datenschutzrechtliche Vorhaben der Bundesregierung werden verbandsseitig vorgestellt.
Die genaue Tagesordnung wird in Kürze hier veröffentlicht.
Die Tagung findet beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, Lennéstraße 11 in 10785 Berlin statt, sie beginnt um 10:30 Uhr und endet gegen 16:30 Uhr.
Der Preis für die Tagung beträgt 690 EUR (umsatzsteuerfrei), für VÖB-Mitgliedsinstitute 490 EUR (umsatzsteuerfrei).
Ihr Ansprechpartner:
Kathleen Weigelt
Tel.: 0228/81 92-2 21
Mail: kathleen.weigelt
voeb-service.de
Organisator: Organisator: Kathleen Weigelt
Anmeldung bis: 13.08.2010
Bei Nichtteilnahme bzw. einer schriftlichen Absage innerhalb von vier Wochen vor Seminarbeginn ist die volle Gebühr zu zahlen. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, einen Vertreter zu benennen. Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Absage bei uns. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Fachtagung kurzfristig abzusagen. In diesem Fall wird die bereits gezahlte Tagungsgebühr zurückerstattet. Über die gezahlten Beträge erhalten Sie eine Rechnung.
Ort: Berlin