
Vertrauensschadenversicherung
Risiko:
Die Vertrauensschaden-Versicherung schützt das Unternehmen vor Mitarbeiter-Kriminalität. Dabei sind insbesondere zu nennen Diebstahl, Betrug, Untreue, Computer-Missbrauch. Auch sind versicherbar Schäden durch Eingriffe von außen stehenden Dritten in die IT (so-genannte Hacker-Deckung).
Versicherte Personen:
Versichert sind alle so genannten Vertrauenspersonen. Hierzu gehören alle aufgrund Arbeits- oder Dienstvertrages beschäftigten Arbeitnehmer (inkl. Aushilfen, Auszubildende, Praktikanten, Zeitarbeitskräfte). Mitversichert sind auch alle Organe, sofern diese mit übli-cherweise nicht mehr als 15 % am Gesellschaftskapital beteiligt sind. Auch sind mitversichert Personen, die im Auftrag des Versicherungsnehmers in den Geschäftsräumen tätig sind. Eine namentliche Nennung ist nicht notwendig.
Wesentliche Deckungselemente:
Versichert sind weltweit vorsätzlich verursachte Schäden durch Vertrauenspersonen. Versi-cherungsschutz besteht auch für Handlungen nicht identifizierter Schadenstifter.