
D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung bietet Versicherungsschutz für die Haftung von Organen und leitenden Angestellten für Vermögensschäden.
Organe einer Gesellschaft sind die zur Vertretung und Beaufsichtigung der Gesellschaft berufenen Unternehmensleiter (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat, Verwaltungsrat).
Der Gesetzgeber trägt ständig zu einer Verschärfung der Managerpflichten bei und stellt immer größere Anforderungen an das Management.
Dies gilt sowohl gegenüber dem Unternehmen (Innenhaftung) als auch gegenüber Dritten (Außenhaftung).
Mit der Innenhaftung wird die Haftung des Unternehmensleiters seinem eigenen Unternehmen gegenüber beschrieben. Mit der Außenhaftung ist die Haftung der Unternehmensorgane gegenüber Dritten außerhalb des Unternehmens (z.B. Kunden, Wettbewerber, einzelne Aktionäre etc.) gemeint.
Es besteht eine gesamtschuldnerische Haftung, d.h. jeder Manager und jedes Aufsichtsratsmitglied haftet nicht nur für eigenes Verschulden, sondern auch für das Fehlverhalten der anderen Organmitglieder. Dies hat zur Folge, dass jeder Manager auch für Pflichtverletzungen anderer Managerkollegen in vollem Umfang für einen Schaden persönlich in Anspruch genommen werden kann.
Eine D&O-Versicherung versichert sowohl die Kosten der Abwehr unberechtigter als auch die Befriedigung berechtigter Schadenersatzansprüche.
Gerne erstellen wir für Sie ein Angebot für eine D&O-Versicherung, bzw. überprüfen die bestehende D&O-Versicherung hinsichtlich Inhalt und Prämienaufkommen.