D&O-Selbstbehalt-versicherung

D&O-Selbstbehaltversicherung

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 den Entwurf eines Gesetzes
zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) verabschiedet.
Der Bundesrat hat sich am 10. Juli 2009 mit dem VorstAG befasst.

Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig und ist am Tag nach der Verkündung
in Kraft getreten.

Ziel des VorstAG ist es, die Anreize in der Vergütungsstruktur für
Vorstandsmitgliederin Richtung einer nachhaltigen und auf Langfristigkeit
ausgerichteten Unternehmensführung zu stärken.
Unter anderem gibt es nun für Vorstände von Aktiengesellschaften eine
gesetzliche Verpflichtung zur Vereinbarung eines Selbstbehalts, sofern
eine Directors and Officers Liability (D&O)-Versicherung abgeschlossen wird.
Der Selbstbehalt beträgt mindestens 10 Prozent des jeweiligen
Schadens. Absolute Obergrenze für alle Schadensfälle in einem Jahr
ist ein Betrag, der mindestens dem Eineinhalbfachen der jährlichen
Festvergütung entsprechen muss. Eine privatrechtliche Absicherung des
Selbstbehalts durch eine Versicherung ist möglich.